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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege
Auszeit und Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende brauchen auch mal eine Auszeit, um sich vom Pflegealltag erholen zu können. Doch wie lässt sich das umsetzen und wer versorgt meine Angehörigen, wenn ich im Urlaub bin? Dafür wurde die Verhinderungspflege, auch Urlaubspflege genannt, auf den Weg gebracht. Doch es gibt einige Punkte, die dabei beachtet werden müssen, um von der Verhinderungspflege zu profitieren.

Was ist die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege bietet eine zeitliche Entlastung für Pflegepersonen, die ihre Angehörigen in der Häuslichkeit pflegen und betreuen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Verhinderungspflege für einen Pflegeurlaub nutzen zu können?

Zum einen haben alle Menschen ab dem Pflegegrad 2 bis hin zum Pflegegrad 5 einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen der Verhinderungspflege. Hinzu kommen aber noch 2 weitere Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, um von der Pflegeleistung zu profitieren.

1. Der Pflegebedürftige muss zuvor mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt worden sein.

2. Zudem muss eine private Pflegeperson (z.B. Freund, Verwandter oder Nachbar) regelmäßig die Pflege dort erbringen.

Sind diese 3 Voraussetzungen erfüllt, dann kann die Urlaubspflege vorübergehend durch unsere Ersatzpflegekräfte erfolgen.

Kostenerstattung im Pflegeurlaub

Bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr können für die Verhinderungspflege genutzt werden.

Zudem können auch noch bei Bedarf maximal 806 Euro aus den Leistungen der Kurzzeitpflege abgerufen werden. So das Ihnen ein Gesamtbetrag von 2.418 Euro für Ihren Pflegeurlaub auf Usedom zur Verfügung steht. Wenn Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen, muss vorerst durch Sie ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder auch bei uns.

Sollten Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen oder haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann können Sie uns gerne kontaktieren.